Informationen zu Gebietskategorien


Gewerbliche Baufläche (G)

Gewerbliche Bauflächen sind Bestandteil der vorbereitenden Bauleitplanung und werden im Flächennutzungsplan (FNP) als solche gekennzeichnet. Im weiteren Planungsverlauf werden diese Flächen i.d.R. als Industriegebiet (GI) oder Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen.

zu Einzelheiten siehe § 5 BauGB; § 1 I BauNVO

Industriegebiet (GI)

Industriegebiete dienen ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben, und zwar vorwiegend solcher, von denen erhebliche Belästigungen ausgehen (z.B. Verkehrsbelästigung, Lärm usw.).

zu Einzelheiten siehe § 9 BauNVO

Gewerbegebiet (GE)

Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von Gewerbebetrieben, von denen keine erheblichen Belästigungen ausgehen (z.B. geringe Verkehrsbelästigung, wenig Lärm usw.).

zu Einzelheiten siehe § 8 BauNVO

Mischgebiet (MI)

Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören.

zu Einzelheiten siehe § 6 BauNVO

Kerngebiet (MK)

Kerngebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur (z.B. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude).

zu Einzelheiten siehe § 7 BauNVO

Sondergebiet (SO)

Sondergebiete, die der Erholung dienen, insbesondere Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete, Campingplatzgebiete

zu Einzelheiten siehe § 10 BauNVO

Als Sonstige Sondergebiete gelten z.B.:

  • Ladengebiete
  • Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe,
  • Messen
  • Ausstellungen
  • Kongresse
  • Hafengebiete
  • Gebiete für Anlagen, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung erneuerbarer Energien dienen

zu Einzelheiten siehe § 11 BauNVO

Sonstige

Sonstige Bauflächen und Baugebiete, die gemäß § 1 Absatz 1 und 2 der BauNVO nicht genauer differenziert sind

Quelle: Baunutzungsverordnung (BauNVO)