Informationen zu Gebietskategorien
Gewerbliche Baufläche (G)
Gewerbliche Bauflächen sind Bestandteil der vorbereitenden Bauleitplanung und werden im Flächennutzungsplan (FNP) als solche gekennzeichnet. Im weiteren Planungsverlauf werden diese Flächen i.d.R. als Industriegebiet (GI) oder Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen.
zu Einzelheiten siehe § 5 BauGB; § 1 I BauNVOIndustriegebiet (GI)
Industriegebiete dienen ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben, und zwar vorwiegend solcher, von denen erhebliche Belästigungen ausgehen (z.B. Verkehrsbelästigung, Lärm usw.).
zu Einzelheiten siehe § 9 BauNVOGewerbegebiet (GE)
Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von Gewerbebetrieben, von denen keine erheblichen Belästigungen ausgehen (z.B. geringe Verkehrsbelästigung, wenig Lärm usw.).
zu Einzelheiten siehe § 8 BauNVOMischgebiet (MI)
Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören.
zu Einzelheiten siehe § 6 BauNVOKerngebiet (MK)
Kerngebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur (z.B. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude).
zu Einzelheiten siehe § 7 BauNVOSondergebiet (SO)
Sondergebiete, die der Erholung dienen, insbesondere Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete, Campingplatzgebiete
zu Einzelheiten siehe § 10 BauNVO
Als Sonstige Sondergebiete gelten z.B.:
- Ladengebiete
- Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe,
- Messen
- Ausstellungen
- Kongresse
- Hafengebiete
- Gebiete für Anlagen, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung erneuerbarer Energien dienen
Sonstige
Sonstige Bauflächen und Baugebiete, die gemäß § 1 Absatz 1 und 2 der BauNVO nicht genauer differenziert sind
Quelle: Baunutzungsverordnung (BauNVO)